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   OVG Niedersachsen, 18.03.2021 - 12 LB 148/20   

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OVG Niedersachsen, 18.03.2021 - 12 LB 148/20 (https://dejure.org/2021,6628)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.03.2021 - 12 LB 148/20 (https://dejure.org/2021,6628)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. März 2021 - 12 LB 148/20 (https://dejure.org/2021,6628)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 10 Abs 5 S 2 BImSchG; § 4 Abs 1b S 3 UmwRG; § 130 Abs 2 Nr 2 VwGO; § 130a VwGO
    Beweisantrag, bedingter; Beweisantrag, unbedingter; Koordinierungsgebot; Zurückverweisung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aussetzung statt Entscheidung: Zurückverweisung im Berufungsverfahren möglich!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (16)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2011 - 8 D 58/08

    Kohlekraftwerk Lünen: Klage des BUND gegen Vorbescheid und erste Teilgenehmigung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.03.2021 - 12 LB 148/20
    Entgegen der Auffassung der Kläger werden weder durch § 6 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG noch durch das Koordinierungsgebot des § 10 Abs. 5 Satz 2 BImSchG, das allerdings auch dann eingreift, wenn die gleiche Behörde für die parallelen Verwaltungsverfahren zuständig ist (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 1.12.2011 - 8 D 58/08.AK -, BauR 2012, 773 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 430, und Beschl. v. 16.6.2016 - 8 D 99/13.AK -, DVBl. 2016, 1191 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 792), das immissionsschutzrechtliche Genehmigungs- und das parallele wasserrechtliche Erlaubnisverfahren in der Weise miteinander verklammert, dass die Rechtmäßigkeit einer erteilten wasserrechtlichen Erlaubnis - und insbesondere die Verfahrensfehlerfreiheit des wasserrechtlichen Erlaubnisverfahrens - eine inzident zu prüfende Vorfrage der Rechtmäßigkeit der Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung wäre.

    Zwar hat die Immissionsschutzbehörde vor der Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für ein Vorhaben, das auch einer wasserrechtlichen Erlaubnis bedarf oder mit einem anderen wasserrechtlich erlaubnispflichtigen Vorhaben im Sinne des § 10 Abs. 5 Satz 2 BImSchG in Zusammenhang steht, zu prüfen, ob der Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis unüberwindbare Hindernisse entgegenstehen (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 1.12.2011 - 8 D 58/08.AK -, BauR 2012, 773 ff., hier zitiert nach juris, Rnrn.

    Dahinstehen kann hier, was im Falle einer Drittanfechtung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zu gelten hat, wenn die parallele wasserrechtliche Erlaubnis bereits vor dem für die gerichtliche Beurteilung der Sach- und Rechtslage grundsätzlich maßgeblichen Zeitpunkt des Ergehens des immissionsschutzrechtlichen Widerspruchsbescheides (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 15.9.2020 - 12 ME 29/20 -, RdL 2021, 27 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 88) von dem die immissionsschutzrechtliche Genehmigung anfechtenden Drittbetroffenen - hier den Klägern - mit einem nicht offensichtlich unzulässigen Rechtsbehelf angefochten worden ist, oder wenn die Wasserbehörde - hier der Beklagte - selbst bereits vor diesem Zeitpunkt beabsichtigte, über die wasserrechtliche Erlaubnis erneut zu entscheiden (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 1.12.2011 - 8 D 58/08.AK -, a. a. O., juris, Rn. 440).

    Denn selbst bei Bestehen eines Koordinierungsgebotes ist es nicht die Aufgabe der Immissionsschutzbehörde eine umfassende Prüfung vorzunehmen, ob eine wasserrechtliche Erlaubnis erteilt werden kann (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 1.12.2011 - 8 D 58/08.AK -, a. a. O., juris, Rn. 441).

  • OVG Niedersachsen, 04.07.2017 - 7 KS 7/15

    Abfall; Abfalldeponie; Abwägung; Alternativenprüfung; Ausgleichsmaßnahme;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.03.2021 - 12 LB 148/20
    Nach der Erteilung einer entsprechenden wasserrechtlichen Erlaubnis hat sie aber im Verhältnis zu dem Erlaubnisnehmer - hier dem Beigeladenen - aufgrund der diesem gegenüber eingetretenen Bestandskraft der Erlaubnis und im Verhältnis zu Dritten - hier den Klägern - aufgrund der Tatbestandswirkung der Erlaubnis grundsätzlich ohne weiteres von der Erlaubnisfähigkeit der Gewässerbenutzung auszugehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.6.2007 - BVerwG 4 BN 17.07 -, BauR 2007, 1712 f. hier zitiert nach juris, Rn. 8; Nds. OVG, Beschl. v. 4.7.2017 - 7 KS 7/15 -, DVBl. 2017, 1440 ff., hier zitiert nach juris, Rnrn.

    Eine inzidente Überprüfung der wasserrechtlichen Erlaubnis findet deshalb auch im Prozess über die Anfechtung der parallelen immissionsschutzrechtlichen Genehmigung grundsätzlich nur noch darauf statt, ob die Erlaubnis etwa als nichtiger Verwaltungsakt unwirksam ist (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 4.7.2017 - 7 KS 7/15 -, a. a. O., Rn. 130).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2016 - 8 D 99/13

    Klage des BUND gegen Kohlekraftwerk Lünen hat keinen Erfolg

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.03.2021 - 12 LB 148/20
    Entgegen der Auffassung der Kläger werden weder durch § 6 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG noch durch das Koordinierungsgebot des § 10 Abs. 5 Satz 2 BImSchG, das allerdings auch dann eingreift, wenn die gleiche Behörde für die parallelen Verwaltungsverfahren zuständig ist (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 1.12.2011 - 8 D 58/08.AK -, BauR 2012, 773 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 430, und Beschl. v. 16.6.2016 - 8 D 99/13.AK -, DVBl. 2016, 1191 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 792), das immissionsschutzrechtliche Genehmigungs- und das parallele wasserrechtliche Erlaubnisverfahren in der Weise miteinander verklammert, dass die Rechtmäßigkeit einer erteilten wasserrechtlichen Erlaubnis - und insbesondere die Verfahrensfehlerfreiheit des wasserrechtlichen Erlaubnisverfahrens - eine inzident zu prüfende Vorfrage der Rechtmäßigkeit der Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung wäre.
  • OVG Niedersachsen, 25.10.2018 - 12 LB 118/16

    Alternativenprüfung; artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.03.2021 - 12 LB 148/20
    Aus dem Verfahren 12 LB 118/16 ist dem Senat allerdings gerichtsbekannt, dass der Prozessbevollmächtigte der Kläger mit seiner vorbezeichneten Art der "Beweisantragstellung unter Abgabe einer Verzichtserklärung" Beweisanträge beabsichtigte, die erst im Urteil beschieden werden, aber dennoch als "unbedingt" (und damit gerade nicht lediglich als Hilfsbeweisanträge) zu werten sein sollen.
  • OVG Niedersachsen, 27.08.2019 - 7 KS 24/17

    Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Wunstorf

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.03.2021 - 12 LB 148/20
    Soweit hier im erstinstanzlichen Verfahren - ohne Beachtung des § 56 Abs. 1 VwGO (vgl. Bl. 104 f. GA) und in Abweichung von dem möglicherweise (vgl. jedoch BVerwG, Beschl. v. 16.4.2020 - BVerwG 9 B 66.19 -, juris, Rnrn. 4 f., und Urt. v. 6.9.2018 - BVerwG 3 A 15.15 -, NVwZ 2019, 313 ff., hier zitiert nach juris Rn. 15) gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 UmwRG anzuwendenden (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 27.8.2019 - 7 KS 24/17 -, RdL 2020, 354 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 154) § 6 Satz 1 UmwRG - eine Klagebegründungsfrist bestimmt worden ist, unterliegt eine (mögliche) Verfahrensfehlerhaftigkeit dieser Fristbestimmung im Hinblick auf deren Unanfechtbarkeit (§ 146 Abs. 2 VwGO) gemäß § 173 Satz 1 VwGO i. V. m. § 512 ZPO nicht der Beurteilung des Berufungsgerichts (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 11.5.2020 - 12 LA 150/19 -, BauR 2020, 1292 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 21).
  • OVG Niedersachsen, 15.09.2020 - 12 ME 29/20

    Biotopschutz; Brandschutz; Brandschutz, besondere Anforderungen an;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.03.2021 - 12 LB 148/20
    Dahinstehen kann hier, was im Falle einer Drittanfechtung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zu gelten hat, wenn die parallele wasserrechtliche Erlaubnis bereits vor dem für die gerichtliche Beurteilung der Sach- und Rechtslage grundsätzlich maßgeblichen Zeitpunkt des Ergehens des immissionsschutzrechtlichen Widerspruchsbescheides (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 15.9.2020 - 12 ME 29/20 -, RdL 2021, 27 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 88) von dem die immissionsschutzrechtliche Genehmigung anfechtenden Drittbetroffenen - hier den Klägern - mit einem nicht offensichtlich unzulässigen Rechtsbehelf angefochten worden ist, oder wenn die Wasserbehörde - hier der Beklagte - selbst bereits vor diesem Zeitpunkt beabsichtigte, über die wasserrechtliche Erlaubnis erneut zu entscheiden (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 1.12.2011 - 8 D 58/08.AK -, a. a. O., juris, Rn. 440).
  • OVG Niedersachsen, 11.05.2020 - 12 LA 150/19

    Ausnahmegenehmigung, artenschutzrechtliche; Ersatzzahlung; richterliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.03.2021 - 12 LB 148/20
    Soweit hier im erstinstanzlichen Verfahren - ohne Beachtung des § 56 Abs. 1 VwGO (vgl. Bl. 104 f. GA) und in Abweichung von dem möglicherweise (vgl. jedoch BVerwG, Beschl. v. 16.4.2020 - BVerwG 9 B 66.19 -, juris, Rnrn. 4 f., und Urt. v. 6.9.2018 - BVerwG 3 A 15.15 -, NVwZ 2019, 313 ff., hier zitiert nach juris Rn. 15) gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 UmwRG anzuwendenden (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 27.8.2019 - 7 KS 24/17 -, RdL 2020, 354 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 154) § 6 Satz 1 UmwRG - eine Klagebegründungsfrist bestimmt worden ist, unterliegt eine (mögliche) Verfahrensfehlerhaftigkeit dieser Fristbestimmung im Hinblick auf deren Unanfechtbarkeit (§ 146 Abs. 2 VwGO) gemäß § 173 Satz 1 VwGO i. V. m. § 512 ZPO nicht der Beurteilung des Berufungsgerichts (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 11.5.2020 - 12 LA 150/19 -, BauR 2020, 1292 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 21).
  • BVerwG, 25.06.2007 - 4 BN 17.07

    Überprüfung einer bestandskräftigen Abweichungsentscheidung im Rahmen der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.03.2021 - 12 LB 148/20
    Nach der Erteilung einer entsprechenden wasserrechtlichen Erlaubnis hat sie aber im Verhältnis zu dem Erlaubnisnehmer - hier dem Beigeladenen - aufgrund der diesem gegenüber eingetretenen Bestandskraft der Erlaubnis und im Verhältnis zu Dritten - hier den Klägern - aufgrund der Tatbestandswirkung der Erlaubnis grundsätzlich ohne weiteres von der Erlaubnisfähigkeit der Gewässerbenutzung auszugehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.6.2007 - BVerwG 4 BN 17.07 -, BauR 2007, 1712 f. hier zitiert nach juris, Rn. 8; Nds. OVG, Beschl. v. 4.7.2017 - 7 KS 7/15 -, DVBl. 2017, 1440 ff., hier zitiert nach juris, Rnrn.
  • BVerwG, 06.09.2018 - 3 A 15.15

    VDE 8.1 Nürnberg - Ebensfeld: Klagen gegen den Ausbau der Bahnstrecke im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.03.2021 - 12 LB 148/20
    Soweit hier im erstinstanzlichen Verfahren - ohne Beachtung des § 56 Abs. 1 VwGO (vgl. Bl. 104 f. GA) und in Abweichung von dem möglicherweise (vgl. jedoch BVerwG, Beschl. v. 16.4.2020 - BVerwG 9 B 66.19 -, juris, Rnrn. 4 f., und Urt. v. 6.9.2018 - BVerwG 3 A 15.15 -, NVwZ 2019, 313 ff., hier zitiert nach juris Rn. 15) gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 UmwRG anzuwendenden (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 27.8.2019 - 7 KS 24/17 -, RdL 2020, 354 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 154) § 6 Satz 1 UmwRG - eine Klagebegründungsfrist bestimmt worden ist, unterliegt eine (mögliche) Verfahrensfehlerhaftigkeit dieser Fristbestimmung im Hinblick auf deren Unanfechtbarkeit (§ 146 Abs. 2 VwGO) gemäß § 173 Satz 1 VwGO i. V. m. § 512 ZPO nicht der Beurteilung des Berufungsgerichts (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 11.5.2020 - 12 LA 150/19 -, BauR 2020, 1292 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 21).
  • BVerwG, 16.04.2020 - 9 B 66.19

    Verspätetes Vorbringen im Sinne des § 6 UmwRG

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.03.2021 - 12 LB 148/20
    Soweit hier im erstinstanzlichen Verfahren - ohne Beachtung des § 56 Abs. 1 VwGO (vgl. Bl. 104 f. GA) und in Abweichung von dem möglicherweise (vgl. jedoch BVerwG, Beschl. v. 16.4.2020 - BVerwG 9 B 66.19 -, juris, Rnrn. 4 f., und Urt. v. 6.9.2018 - BVerwG 3 A 15.15 -, NVwZ 2019, 313 ff., hier zitiert nach juris Rn. 15) gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 UmwRG anzuwendenden (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 27.8.2019 - 7 KS 24/17 -, RdL 2020, 354 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 154) § 6 Satz 1 UmwRG - eine Klagebegründungsfrist bestimmt worden ist, unterliegt eine (mögliche) Verfahrensfehlerhaftigkeit dieser Fristbestimmung im Hinblick auf deren Unanfechtbarkeit (§ 146 Abs. 2 VwGO) gemäß § 173 Satz 1 VwGO i. V. m. § 512 ZPO nicht der Beurteilung des Berufungsgerichts (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 11.5.2020 - 12 LA 150/19 -, BauR 2020, 1292 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 21).
  • OVG Niedersachsen, 27.02.2009 - 5 LB 175/06

    Erstattung von Fachausbildungskosten eines Zeitsoldaten bei vorzeitigem

  • BVerwG, 26.06.1968 - V C 111.67

    Bescheidung eines vorsorglich gestellten Beweisantrags - Anspruch auf

  • BVerwG, 04.03.2015 - 1 B 9.15

    Geltung einer verspäteten Leistungsgewährung an Asylbewerber für

  • VGH Hessen, 07.05.2020 - 1 A 661/20

    Nachträgliche Einbeziehung des Widerspruchsbescheids bei Untätigkeitsklage

  • BVerwG, 26.01.2012 - 3 C 8.11

    Betrauung mit den Aufgaben eines Prüfingenieurs nach StVZO; Widerruf wegen

  • OLG Saarbrücken, 11.11.1998 - 1 U 55/98
  • OVG Niedersachsen, 15.12.2021 - 12 MS 97/21

    Genehmigung, immissionsschutzrechtliche; Windenergieanlage; Zielabweichung;

    Denn es entspricht zwar zutreffender und wohl überwiegender Rechtsmeinung, dass die Tatbestandswirkung eines Verwaltungsakts durch den Eintritt der aufschiebenden Wirkung eines gegen ihn erhobenen Rechtsbehelfs unterbrochen wird (vgl. dies allerdings offenlassend: BVerwG, Urt. v. 14.4.2021 - BVerwG 5 C 13.19 -, NVwZ-RR 2021, 897 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 23, m. w. N.), sodass sie sich demjenigen nicht erfolgreich entgegenhalten lässt, der den Zielabweichungsbescheid bereits zu dem für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage im Prozess gegen die Anlagengenehmigung maßgeblichen Zeitpunkt mit einem nicht offensichtlich unzulässigen Rechtsbehelf angefochten hatte (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 18.3.2021 - 12 LB 148/20 -, RdL 2021, 216 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 95), der aufschiebenden Wirkung entfaltete (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.1.2018 - BVerwG 1 VR 14.17 -, NVwZ 2018, 1485 ff. [1488 unter 2.2]).
  • VGH Hessen, 10.03.2022 - 9 B 1348/20

    Windpark Constantia Forst II bei Gründau und Wächtersbach kann gebaut werden

    Dies hat zur Folge, dass der Senat im Hinblick auf das Koordinierungsgebot des § 10 Abs. 5 Satz 4 BImSchG nur im Wege einer Evidenzprüfung zu klären hat, ob die Realisierung des immissionsschutzrechtlich genehmigten Vorhabens Handlungen bedingt, für die eine wasserrechtliche Erlaubnis zwingend ist, und ob der Erteilung einer solchen Erlaubnis unüberwindbare Hindernisse entgegenstehen (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 18. März 2021 - 12 LB 148/20 -, zit. nach juris Rn. 95; Scheidler in: Feldhaus, BImSchG Kommentar, Band 1 Teil I, Stand 218. Erg.lfg. Juli 2021, § 6 BImSchG Rn. 37, jew. m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2021 - 19 A 177/21

    Zuerkennung subsidiären unionsrechtlichen Abschiebungsschutzes

    OVG, Beschluss vom 18. März 2021 - 12 LB 148/20 -, RdL 2021, 216, juris, Rn. 80; Seibert, in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 130a Rn. 44; Kuhlmann, in: Wysk, VwGO, 3. Aufl. 2020, § 130 Rn. 10; für eine analoge Anwendung des § 130a Satz 1 VwGO auf diesen Fall OVG NRW, Beschluss vom 17. September 2020 - 12 A 3006/19 -, juris, Rn. 30 ff.; OVG Meckl.-Vorp., Beschluss vom 16. Oktober 2020 - 1 LB 339/19 OVG -, juris, Rn. 14; Hess. VGH, Beschluss vom 7. Mai 2020 - 1 A 661/20 -, DVBl. 2020, 1148, juris, Rn. 27; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23. Januar 2020 - 2 LB 17/19 -, juris, Rn. 21; Rudisile, in: Schoch/Schneider, VwGO, § 130a Rn. 2 (Stand Feb. 2021); Happ, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 130a Rn. 12.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2023 - 4 A 3086/19

    Zurückweisung der Sache an das Verwaltungsgericht in asylrechtlichen

    vgl. zu § 130 VwGO: Bay. VGH, Urteil vom 2.8.2016 - 22 B 16.619 -, VGHE BY 69, 182 = juris, Rn. 52; zur möglichen Teilaufhebung im Rahmen des § 130 VwGO: Nds. OVG, Beschluss vom 18.3.2021 - 12 LB 148/20 -, juris, Rn. 88, m. w. N.
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